Allgemeine Geschäftsbedingungen   


1.Angebote

Für die Erstellung unserer Angebote erheben wir eine Schutzgebühr von 1% der Angebotssumme oder mindestens 5 Euro. Bei Angeboten an Privatpersonen ist der Preis inklusive MwSt.


Die Schutzgebühr wird bei Auftragserteilung gutschrieben. 


2. Auftragsbedingungen 

Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Davon abweichende Bestimmungen bedürfen der Schriftform. 

 

3. Auftragsbestätigung 

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung Ihrer Bestellung zustande. 

Bezeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden. 

Kostenvoranschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugängig gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben. 

Sollten uns durch Missbrauch Nachteile entstehen, sind wir berechtigt Schadensersatz zu fordern. 

Beim erstmaligen Auftrag ist der Kunde verpflichtet, eine Anzahlung in Höhe des halben Rechnungsbetrages nach Erteilung des Auftrages vorab zu leisten. 

 

4. Preise 

Die in unseren Auftragsbestätigungen angegebenen Preise haben eine Gültigkeit von 30 Tagen. Hiernach behalten wir uns eine Preisänderung vor. Insbesondere berechtigen uns Änderungen der Rohstoffpreise, Löhne oder andere, unsere Kalkulation bestimmenden Faktoren, unsere Listenpreise nach unserem Ermessen den gegebenen Erfordernissen anzupassen, und zwar auch für von uns bereits bestätigte Aufträge. 

Wir behalten uns vor, umfangreiche Kostenvoranschläge in Rechnung zu stellen. 

 

5.Lieferung 

5.1 

Wir bemühen uns, die von uns genannten Termine und Fristen einzuhalten, müssen uns jedoch vorbehalten, dass die geschuldeten Leistungen verzögert werden können, durch zwingende und schwerwiegende Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. Arbeitskämpfe, Krankheit, Vorleistungen Dritter usw.). 

 

5.2 

Die Versendung und Lieferung einer Ware durch einen Dritten erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ab Werkstatt, auf Rechnung und Gefahr des Auftragsgebers. 

 

5.3 

Der Auftraggeber hat die Pflicht den Erfüllungsort so zu beschaffen, dass ein reibungsloser Arbeitsablauf gewährleistet ist. Ist dies nicht möglich, so hat der Auftraggeber die Pflicht, den Auftragnehmer schriftlich in Kenntnis zu setzen. In jedem Falle endet die normale Leistungspflicht auf dem in der Lieferanschrift angegebenen Grundstück. 


6. Montageort

Der Montageort ist vom Auftraggeber freizuhalten- oder zu räumen, damit ein einwandfreier Montageablauf gewährleistet ist. Ist der Montageort inklusive Zugang versperrt wird der Aufwand für das Freiräumen nach Rücksprache mit dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Sollte der Auftraggeber die Baustelle selbst oder durch Andere freiräumen und wir an der Montage behindert werden, so werden die Wartezeiten oder Fahrtzeiten gesondert in Rechnung gestellt.

 

7. Zahlungsbedingungen 

Unsere Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen netto Kasse zahlbar. 

in 7 Tagen mit 3 % Skonto bei Kartenzahlung 0 % Skonto. 

Überschreitet der Käufer die Zahlungsfrist, so ist der Verkäufer berechtigt Fälligkeitszinsen in Höhe von 9% (B2B Kunde), 5% (Privatkunde) über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen. 


7.1 Adressänderungen

nachträgliche Adressänderungen an ausgestellten Rechnungen werden von uns mit einer Gebühr von 25,00 € ausgeführt.


8. Mängelrügen 

Beanstandungen oder Mängel wegen erkennbarer, unvollständiger und unrichtiger Lieferung sind unverzüglich, spätestens nach Empfang der Lieferung, bzw. nach Beendigung der Montage, binnen 3 Tagen schriftlich mitzuteilen. Wird eine Beanstandung anerkannt, so erfolgt nach unserer Wahl die Behebung des Mangels oder Ersatzleistung durch Neulieferung oder Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Wandlung, Minderung und Schadensersatz gleich welcher Art, sind ausgeschlossen. 

Eigenmächtige Änderungen oder Instandsetzungen an der gelieferten Ware heben unsere Ersatzpflicht auf. Mängelrügen entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Zahlungspflicht. 


9.Haftung und Gewährleistungen 

9.1 

Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Abnahme der Lieferung und endet bei Bauleistungen, bewegliche und technische Güter, sowie Werkarbeiten (Reparaturarbeiten, usw.), 1 Jahr nach Lieferdatum, 2 Jahre nach Lieferdatum bei Privatkauf, auf gebrauchte Artikel 1 Jahr nach Lieferdatum, ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Von der Gewährleistung sind Verunreinigungen, Bedienungsfehler, Einstellarbeiten, die wir nicht zu vertreten haben, sowie Zweckentfremdung oder Zerstörung der Anlage unter Fremdeinwirkung und Diebstahl ausgeschlossen. 

Für die durch Reparatur- oder Montagearbeiten entstandenen Schäden an den Kühlgütern (z.B. Obst, Fleisch, Eis usw.) übernehmen wir ausdrücklich keinerlei Gewähr- oder Ersatzleistungen. 

 

10. Höhere Gewalt 

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns die Arbeit, auch innerhalb eines Verzuges einer Lieferung oder Montagetätigkeit, um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. 

 

11. Eigentumsvorbehalt 

Unsere Lieferungen und Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum. Diese können weder veräußert, verpfändet oder als Sicherheit übereignet werden. 

Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, den Liefergegenstand in Besitz zu nehmen; in der Zurücknahme des Liefergegenstand durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrage vor, es sei denn, der Verkäufer hätte dies ausdrücklich erklärt. 

 

12.Rücktritt 

Bei Vertragsabschluss wird die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers vorausgesetzt. 

Ergeben sich gegen diese Annahme später hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers Bedenken, so dass die Ansprüche des Auftragnehmers gefährdet erscheinen, hat dieser das Recht die Leistungen Zug, um Zug zu erbringen oder eine Sicherstellung innerhalb einer Woche vom Besteller zu verlangen. Der Auftragnehmer darf in diesem Falle die Ausführung des Auftrages unterbrechen und die sofortige Abrechnung verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht nach und stellt er keine Sicherheiten, so kann der Auftragnehmer ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch zusteht. 

 

13.Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Es gilt eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ist der Sitz des Verkäufers. 

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Firma Kaperschmidt GmbH 49219 Glandorf Deutschland. 

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechts-Beziehungen zwischen Käufer und Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 


13.1 Gerichtsstand für den Wareneinkauf

Die Vertragsparteien vereinbaren das der Gerichtsstand beim Kunden sein soll. 

 

14.Rechtsgültigkeit 

Die Nichtigkeit und Unwirksam von einzelnen dieser oder anderer Vertragsbedingungen lassen die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen sollen möglichst ähnliche Fassungen treten. 

 

Stand 02/2024 

Kaperschmidt GmbH 

 

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